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© Hildegund Rißler

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Hildegund Rißler

CATO BONTJES VAN BEEK

 

DCato Bontjes van BeekCato Bontjes van Beek wurde am 14. November 1920 in Bremen geboren und wurde am 5. August 1943 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.

Kindheit und Jugend verbrachte Cato Bontjes van Beek in der Künstlerkolonie Worpswede. Catos Eltern, der Keramiker Jan Bontjes van Beek und die Tänzerin und Malerin Olga Bontjes van Beek vermittelten ihren Kindern eine Fülle von künstlerischen und geistigen Anregungen. Solche Anregungen gab es auch von ihrem Onkel Otto Modersohn und ihren Vettern Ulrich und Christian Modersohn.

Von 1929 bis 1933 besuchte Cato die Deutsche Schule in den Niederlanden. Sie lernte Niederländisch und später auch Englisch bei einem acht-monatigem Aufenthalt in Winchcombe in Gloucestershire in England. Später wurde sie eine leidenschaftliche Segelfliegerin.

Sie und ihre Schwester lebten ab 1940 beim Vater in Berlin. In dessen Haus trafen sie Freunde, welche dem Naziregime ablehnend gegenüber standen. Dadurch beeinflusst, entwickelte Cato sehr früh ein Bewusstsein für das vom Regime verursachte Leid und Unrecht.

Cato Bontjes van Beeks Widerstandstätigkeit begann in Bremen, noch bevor sie im Herbst 1941 in der Wohnung ihres Vaters Libertas Schulze-Boysen kennenlernte, die zu einer der Berliner Gruppen der Roten Kapelle gehörte.

Sie unternahm weitere Aktionen zusammen mit dem Lyriker Heinz Strelow, mit dem sie auch befreundet war. Sie druckten und verteilten illegale Schriften und Flugblätter, die zum Kampf und zum Widerstand gegen die Nazis aufriefen.

Am 20. September 1942 wurde Cato Bontjes van Beek mit ihrem Vater von der Gestapo in Berlin verhaftet, am 18. Januar 1943 vom Reichskriegsgericht Berlin wegen „Beihilfe zur Vorbereitung zum Hochverrat“ zum Tode verurteilt.

Nach Ablehnung des Gnadengesuchs durch Adolf Hitler wurde Cato Bontjes van Beek neben 15 weiteren Verurteilten am 5. August 1943 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.

Die Vollstreckung der Todesurteile wurde nach Absprache zwischen dem Vorstand des Strafgefängnisses, dem Direktor des Anatomischen Institutes, Vertretern des Polizeipräsidiums Berlin, der Reichsanwaltschaft und dem Staatsanwalt auf den frühen Abend gelegt, damit „die Leichen dann noch am selben Abend zur Anatomie abgeholt werden“ konnten.

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